Implantatplanungen sind so individuell wie jeder Mensch selbst! Daher sind konkrete Kostenangaben ohne vorherige Untersuchung und Planung nicht möglich.
Um dennoch eine Vorstellung vom Kostenumfang zu haben, können Auskünfte zum sogenannten Standardfall gemacht werden.
Zur Orientierung häufig auftretende Preisspannen.
Beispiel: ein Zahn fehlt (ohne umfangreichen Knochenaufbau)
Chirurgische Phase:
1100 – 1500 Euro
Prothetische Phase:
800 – 1500 Euro
Gesamtkosten:
1900 – 3000 Euro
Je nach individueller Situation können diese Preisspannen unter- oder überschritten werden. Werden mehrere Zahnimplantate benötigt, vervielfältigen sich die Kosten nicht. Da für ein einzelnes Implantat fast der gleiche apparative Aufwand wie bei mehreren Implantaten nötig ist, rechnet es sich, bei entsprechendem Bedarf mehrere Implantate in einem Behandlungsabschnitt einsetzen zu lassen.
Die deutschen Krankenkassen beteiligen sich auch bei Implantatversorgungen – dies war nicht immer so! Für gesetzlich versicherte Patienten gilt das sogenannte Festkosten-System. Je nach Lückengebiss-Situationen wird ein fester Zuschuss gewährt. Die Höhe dieses Zuschusses ist auch abhängig vom jeweiligen Bonus (ausgefülltes Bonusheft) des Patienten.
Ein Beispiel: Fehlt ein Schneidezahn, so beträgt der Festkostenzuschuss für den Patienten mit höchstem Bonus etwa 500 €. Wird dieser Betrag von den Gesamtkosten abgezogen, so verbleibt der Eigenanteil. Bei Gesamtkosten von 2000 € ensteht etwa ein Eigenanteil von 1500 €. Immer mehr gesetzlich versichterte Patienten schliessen sogenannte private Zahn-Zusatzversicherungen ab, um die Restkosten zu minimieren
Je nach Vertrag zahlen die Versicherungen oft zwischen 50-100 % der Gesamtkosten.Es ist empfehlenswert einen Kostenvoranschlag der Versicherung vor der Behandlung einzureichen.
Dies gilt für deutsche und auch für Schweizer Patienten – je nach Steuersituation.
Zahnimplantate können als sogenannte außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angesetzt werden.
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